Behörde
für Stadtentwicklung und Wohnen
6. Oktober 2015
Der
Senat hat heute ein Konzept zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften mit der
Perspektive Wohnen beschlossen, die im Standard des sozialen Wohnungsbaus
errichtet werden sollen. Alle Bezirke wurden gebeten, Flächen mit einer Größe
von 8 Hektar zu nennen, auf denen der Bau von bis zu 800 Wohneinheiten möglich
ist. Die Unterkünfte sollen bis Weihnachten 2016 bezugsfertig sein.
Senatorin Dr.
Dorothee Stapelfeldt: „Wir wollen Flüchtlingen mit Bleibeperspektive eine gute
Unterbringung und schnelle Integration ermöglichen. Deswegen haben wir dieses
einmalige Programm aufgelegt, mit dem bis Weihnachten 2016 mehrere tausend
Wohnungen in Hamburg entstehen werden. Es freut mich sehr, dass die Bezirke
dies möglich machen und uns bereits eine große Zahl an Flächen gemeldet haben.“
Jedes Bezirksamt
wurde gebeten, eine Fläche von ca. 8 ha zu vorzuschlagen, auf der bis Ende 2016
bezugsfertige Unterkünfte für Flüchtlinge mit der Perspektive Wohnen errichtet
werden können. Die gemeldeten Flächen befinden sich zum Teil noch in der
Prüfung.
Die Wohnungen werden mit eigenen Bädern und Küchen ohne Abstriche vom
aktuellen Baustandard errichtet. Maßstab für Wohnungsgrößen und -ausstattung
sind die geltenden Standards des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, dabei
sollen die Wohnungen im 1. Förderweg mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung
von 15 bis 30 Jahren errichtet werden.
Ziel ist es, die geplanten öffentlichen Unterkünfte im Standard des
öffentlich geförderten Wohnungsbaus grundsätzlich durch private Investoren
errichten zu lassen. Die Flächen werden vorrangig an bestandshaltende
Investoren vergeben, dazu zählen sowohl Genossenschaften und als auch
bestandshaltende freie Wohnungsunternehmen. In jedem Fall wird geprüft, ob auch
die SAGA GWG die Entwicklung übernehmen kann.
Vorgesehen sind zwei Nutzungsphasen: Die Wohnungen werden zunächst als
Flüchtlingsunterkünfte in der Folgeunterbringung genutzt, d.h. mit deutlich
mehr Personen belegt als in regulären Wohnungen üblich. So sind bei bis zu 800
Wohnungen je Fläche und einer sehr engen Belegung mit durchschnittlich
mindestens fünf Personen pro Wohnung für die Dauer der öffentlich-rechtlichen
Unterbringung jeweils ca. 4.000 Flüchtlingsplätze möglich.
Genehmigt werden die Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen
auf Grundlage der planungsrechtlichen Erleichterungen im Baugesetzbuch für
Flüchtlinge und Asylbegehrende. Die Gebäude werden im Rahmen der Genehmigung im
vollen Umfang auf alle Standards der Hamburgischen Bauordnung geprüft.
Fördern und wohnen AöR (f&w) wird mit dem Eigentümer einen Pacht-
oder Generalmietvertrag für einen Zeitraum von 15 Jahren abschließen und die
errichteten Wohngebäude als öffentliche Unterkunft selbständig betreiben. Nach
Ablauf der 15 Jahre stehen die Wohnungen dauerhaft dem Wohnungsmarkt und damit
weiten Kreisen der Bevölkerung zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt werden
jeweils ca. 2.000 Bewohnerinnen und Bewohner in den Quartieren wohnen.
Zudem ist vorgesehen, zügig Planrecht für Wohnungsbau auf den Flächen
zu schaffen, damit bereits deutlich vor Ablauf des für die Unterkunft
vorgesehenen Zeitraums von 15 Jahren für einzelne Wohnungen oder Baublöcke auch
reguläre Mietverträge abgeschlossen werden können. So können sukzessive auch
Haushalte integriert werden, die keinen Flüchtlingsstatus haben.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen informiert am 7. Oktober im
Rahmen eines Pressegesprächs über die weiteren Planungen, mögliche Flächen und
Prognosen zur Auswirkung auf den Zins- und Verlustausgleich der IFB.
Die Einladung erfolgt gesondert.