Bauvorhaben „Gleisdreieck“ am Mittleren Landweg

 

 Öffentliche Bekanntmachung nach dem HmbUVPG

 

Öffentliche Bekanntmachung eines Bauvorhabens sowie Gelegenheit zur Einsichtnahme in Unterlagen und Äußerung zu den Umweltauswirkungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg (HmbUVPG)

Die Firma FEWA Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG, Caffamacherreihe 7 in Hamburg hat beim Bezirksamt Hamburg Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Abteilung Bauprüfung einen Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Unterkunft für Flüchtlinge oder Asylbegehrende mit bis zu 3.400 Plätzen und den dazugehörigen Folgeeinrichtungen am Mittleren Landweg, Flurstück 1507-1 und 5461-1 in der Gemarkung Billwerder, gestellt.

Die beabsichtigte Maßnahme stellt ein Vorhaben im Sinne von § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg (HmbUVPG) dar, für welches eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Für das Vorhaben, das hiermit öffentlich bekannt gemacht wird, ist gemäß Anlage 1 Nummer 2.6.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg (HmbUVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, da es sich um den Bau eines Städtebauprojektes für sonstige bauliche Anlagen mit einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung von insgesamt 20.000 m² bis weniger als 100.000 m² handelt. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durch die zuständige Behörde (hier Bezirksamt Bergedorf) ergab, dass erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Die Unterlagen nach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen betreffend das Vorhaben, die der zuständigen Behörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, liegen in der Zeit vom 23. Dezember 2015 bis einschließlich 20. Januar 2016 an den Werktagen (außer Sonnabends) montags bis donnerstags 09:00 Uhr – 15:00 Uhr und freitags 09:00 Uhr – 14:00 Uhr im


Bezirksamt Hamburg Bergedorf
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Wentorfer Straße 38 a
im 2.OG, Raum 212
21029 Hamburg

zur Einsicht aus und können ab dem 23. Dezember 2015 unter

www.hamburg.de/bergedorf/4653730/mila/

online eingesehen werden. Gleichzeitig wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens zu äußern. Entsprechende Stellungnahmen können bis zum 20. Januar 2016 (einschließlich) schriftlich bei der vorgenannten Dienststelle oder per E-Mail unter

 

mila1@bergedorf.hamburg.de

 

vorgebracht werden.